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Valerie Dietrich

Wichtige Formalitäten nach der Geburt

Spätestens nachdem Euer kleiner Sonnenschein das Licht der Welt erblickt hat, solltet ihr Euch auf einige Ämtergänge gefasst machen. Doch wo und wann müssen Dinge wie die Geburtsurkunde, Kinder- und Elterngeld beeantragt werden?

Um Euch den Weg durch den Behördenjungel zu geben, haben wir für Euch eine Checkliste über die Formalitäten nach der Geburt zusammen gestellt:



* Geburtsurkunde: Um eine Geburtsurkunde für Euer Kleines zu bekommen, müsst ihr innerhalb der ersten Woche nach seiner Geburt zu dem für Euch zuständige Standesamt gehen. Oft kann das Kind aber auch direkt im Krankenhaus angemeldet werden und man muss dann nur noch zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt. Für die Urkunde braucht ihr die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses, Euer Familienstammbuch (oder eine Heiratsurkunde) sowie Euren Personalausweis, die eigene Geburtsurkunde und falls ihr getrennt lebt, die Vaterschaftsanerkennung

* Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Ihr müsst Euer Kind beim Einwohnermeldeamt Eurer Stadt anmelden. Dafür braucht ihr einen Personalausweis oder Pass, die Lohnsteuerkarte, die Geburtsurkunde des Kindes und evtl. die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung. Soll Euer Kind in den Reisepass eingetragen werden, müsst ihr, wenn ihr verheiratet seit, zusätzlich eine Sorgerechtsbescheinigung vorlegen

* Kinderpass: Wenn ihr einen Kinderpass beantragen möchtet, wird ein Lichtbild des Kindes nach den Vorschriften der neuen Bundesdruckerei benötigt. Bei nur einem Erziehungsberechtigten braucht ihr außerdem einen Sorgerechtsnachweis

* Sonderurlaub für den Vater: Der Vater Eures Kindes sollte seinen Arbeitgeber so früh wie möglich über die Geburt informieren, denn in der Regel hat er Anspruch auf Sonderurlaub

* Versicherungen: Seit ihr gesetzlich krankenversichert, braucht die Krankenkasse so schnell wie möglich eine Fotokopie der Geburtsurkunde. Seit ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung Eures Partners mitversichert, ist das Kind automatisch und ohne zusätzliche Kosten in der Familienversicherung. Bei einer Privatversicherung muss ein zusätzlicher Vertrag für Euer Kind abgeschlossen werden. Außerdem lohnt es sich sich neben der Krankenkasse auch eure andere Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall und Autoversicherung zu informieren. In vielen Fällen wird der Tarif mit Kind nämlich günstiger

* Elternzeit: Ihr müsst die Elternzeit, wenn sie sich unmittelbar an die Geburt des Kindes oder die Mutterschutzfrist anschließen soll, spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen. Eine kürzere Frist ist in begründeten Ausnahmefällen (z. B. zu Beginn einer Adoption, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters) möglich. Ihr und Euer Partner könnt eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen. Ihr müsst das allerdings Eurem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor der geplanten Aufnahme der Teilzeittätigkeit schriftlich mitteilen

* Elterngeld: Ihr müsst das Elterngeld schriftlich und innerhalb der ersten 6 Monate bei der für euch zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Auf www.elterngeld.net in der Kategorie “Elterngeld” könnt ihr gezielt nach Elterngeldstellen in eurem Bundesland suchen. Für den Antrag braucht ihr die Geburtsurkunde Eures Kindes und den Nachweis für Euer Einkommen vor der Geburt des Kindes. Außerdem noch eine Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs, eine Bescheinigung eurer Krankenkasse für das Mutterschaftsgeld sowie eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Auch eine “Eigenerklärung” Eurer beabsichtigten Arbeitszeit sollte nicht fehlen

* Kindergeld: Das Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Dafür benötigt ihr dessen Geburtsurkunde. Kindergeld gibt es aktuell für die ersten drei Kinder jeweils 164 Euro monatlich (d.h. für jedes Kind einzeln). Für das dritte Kind gibt es 170 Euro und jedes weitere Kind jeweils 195 Euro. Das Kindergeld wird für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgezahlt, mit zwei Ausnahmen: Entweder wenn sich das Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in der Berufs-, oder Schulausbildung befindet, oder wenn es arbeitslos ist. In letzterem Fall gibt es dann noch bis zu seinem 21. Lebensjahr Kindergeld

* Kinderfreibetrag: Für den Kinderfreibetrag müsst ihr Euch an das Lohnsteuerkartenstelle der Gemeinde oder Finanzamt wenden. Um Euer Kind auf der Lohnsteuerkarte einzutragen, müsst ihr diese sowie die Geburtsurkunde vorlegen


Bei sehr geringem Einkommen:


* Kindergeldzuschlag: Für den Kindergeldzuschlag ist die Familienkasse des Arbeitsamtes zuständig. Er kommt aber nur dann für Euch in Frage, wenn ihr wegen zu geringem Famlieneinkommen den Kinderfreibetrag nicht ausschöpfen könnt

* Wohngeld: Ihr könnt einen Antrag auf Wohngeld bei der örtlichen Verwaltung stellen. Dafür benötigt ihr die Bescheinigung des Vermieters, eine zusätzliche Erklärung zum Antrag auf Wohngeld, eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Bescheide der Bundesagentur für Arbeit sowie Nachweise über Euren Unterhalt und Kapitalerträge (Kopie der Kontoauszüge, Sparbücher etc.)

* Sozialhilfe: Wenn ihr durch den neuen Nachwuchs finanzielle Hilfe braucht, weil ihr sonst Eure Kosten nicht decken könnt, habt keine Scheu Sozialhilfe zu beantragen. Für die Sozialhilfe sind die Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltungen an Eurem Wohnort zuständig. Die Mitarbeiter der Sozialämter sind verpflichtet, Anträge anzunehmen. Sollten sie die Antragsannahme verweigern, solltet ihr den Antrag per Post als Einschreiben verschicken. Außerdem könnt Ihr den Antrag bei jeder öffentlichen Institution - mit Ausnahme der Polizei - abgeben


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Verantwortlich für diesen Beitrag: Valerie Dietrich