Sterbegeldversicherungen
In der heutigen Zeit ist es nicht ungewöhnlich, darüber nachzudenken, wer die eigenen Beerdigungskosten übernimmt. Will man diese Entscheidung nicht den Hinterbliebenen überlassen, können verschiedene Möglichkeiten zum Einsatz kommen. Die wohl bekannteste Möglichkeit ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung mit einer kleinen Wartezeit. Diese Versicherungen werden auch als Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung bezeichnet. Eine Risiko LV kommt aufgrund der kleinen Laufzeit und der Höhe des Beitrages nicht in Frage.
Sterbegeldversicherungen, die mit einer Wartezeit arbeiten, benötigen keine Gesundheitsprüfung. Dafür gibt es in der Regel im ersten Versicherungsjahr, bei einem Todesfall, auch nur den Beitrag abzüglich der Kosten zurück. Ab dem 13ten Monat bis zum 24ten Monat wird beim Versicherungsfall eine anteilige Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Ab dem 24ten Monat wird dann die volle Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung ausgezahlt. Wer also dies in Kauf nehmen will, kann auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichten.
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Verantwortlich für diesen Beitrag: Alexander Hacker
