Staatlich und doch privat
Schon in den Neunziger Jahren des Zwanzigsten Jahrhunderts haben die Finanzmathematiker der Bundesrepublik Deutschland erkannt, dass das Rentensystem in seiner derzeitigen Form nicht in der Lage sein wird, weitere Jahrzehnte lang die Rente zu sichern, auch wenn Politiker dies oft genug propagiert hatten. Es war schon damals abzusehen, dass die Bundesbürger neben den Zahlungen über die Sozialabgaben auf ihr Einkommen auch privat würden vorsorgen müssen. Dazu wurde unter anderem durch die Riesterrente, benannt nach dem Arbeits- und Sozialminister a.
D., Walter Riester, ein Anreizmodell geschaffen, um die Bundesbürger zur Altersvorsorge anzuhalten. Die Riesterrente ist ein Zuschussmodel, dass durch Steuererleichterungen und staatlichen Zuschüssen den Aufbau von Vermögen erleichtern soll. Dieses Vermögen soll dann in Form von Rentenzusatzleistungen die im Jahr 2000 beschlossenen Rentenabschläge ausgleichen. Dies wird mittlerweile durch Millionen Menschen auch getan, die sogenannte Riesterverträge geschlossen haben, die durch kleinere monatliche Zahlungen über die Jahre hinweg ein schon beachtliches Vermögen aufbauen können. Die daraus resultierenden Rentenzahlungen sind ein wichtiger Faktor zur Vermeidung von Altersarmut, die immer dann eintritt, wenn die Lücke zwischen der vom Staat gezahlten Rente zu den tatsächlich benötigten Kosten sehr groß ist. Bereits heute leben viele Rentner in Deutschland an oder unter der Armutsgrenze, weil zum Beispiel die Renten nicht in dem selben Maße gestiegen sind, wie Löhne und Gehälter und die Inflation.
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Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Mettler
