Rürup-Rente oder Riester - Welches Produkt für wen und was ist zu beachten
Über 13 Millionen Menschen haben sich für eine Riester-Rente entschieden. Diese Zahl belegt, dass diese Form der Anlage zur Altersvorsorge sich erfolgreich am Markt durchgesetzt hat. Die jährliche Zulage des Staates und die Abzugsfähigkeit der geleisteten Beiträge bei der Einkommenssteuer hat sie attraktiv gemacht. Es gibt Befürworter und Kritiker. Die Diskussion um sie hat einen Tatbestand deutlich gemacht, dass nämlich viele Riester-Sparer etwas entscheidendes nicht beachten. Und zwar muss die vom Staat gewährte Zulage beantragt werden. Und das vergessen viele Sparer. Wer einen Dauerzulagenantrag stellt, ist auf der sicheren Seite. Ein weiteres Detail, um die vom Staat gewährte Förderung vollständig ausschöpfen zu können, ist die Mindesteinlage. Im Jahr 2007 ließen die Anleger knapp eine Milliarde Euro an Fördergeldern liegen. Dies ermittelte das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Auftrag von Union Investment. Wer also einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen hat, sollte sich die notwendigen Informationen bei seinem Versicherer einholen und kein Geld verschenken.
Die Rürup-Rente ist das Pendant zur o.g. Anlageform und sie betrifft die Freiberufler und Selbstständigen. Diese Berufsgruppen zahlen im Gegensatz zu den abhängig Beschäftigten keine Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung und befinden sich damit in der Eigenverantwortung. Eine Forsa-Umfrage hat ergeben, dass nur rund die Hälfte aller Freiberufler und Selbstständigen über die Möglichkeiten zur Altersvorsorge informiert sind. Mit der Rürup-Rente lässt sich sich eine Grundversorgung aufbauen. Und mit einer Zusatzversicherung auch eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner und die kindergeldberechtigten Kinder vereinbaren. Die Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten wird, wenn man plötzlich berufsunfähig wird, ist eine immer in Betracht zu ziehende Überlegung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in diesem Fall eine Antwort, die aber nicht nur Freiberufler und Selbstständige angeht. Sie betrifft ebenso den Arbeitnehmer.
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Verantwortlich für diesen Beitrag: Hans Püttmann
