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Rechtsanwalt Sven Reissenberger Verkehrsrecht Arbeitsrecht Familienrecht

Rechtsanwalt Sven Reissenberger betreibt in der Innenstadt von Dortmund in der Nähe der Gerichte seit 1996 seine zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei.
Die Schwerpunkte liegen im Verkehrsrecht, http://www.reissenberger.com/verkehrsrecht/verkehrsrecht.htm, im Arbeitsrecht, http://www.reissenberger.com/arbeitsrecht/arbeitsrecht.htm, im Familienrecht, http://www.reissenberger.com/familienrecht/familienrecht.htm, im Mietrecht, http://www.reissenberger.com/mietrecht/mietrecht.htm, im Allgemeinen Vertragsrecht, http://www.reissenberger.com/allg_vertragsrecht/allg_vertragsrecht.htm und im Versicherungsrecht,http://www.reissenberger.com/versicherungsrecht/versicherungsrecht.htm.
Sie werden von Rechtsanwalt Sven Reissenberger persönlich betreut. In eiligen Fällen oder aus sonstigen Gründen, besteht die Möglichkeit aufgrund neuester EDV online Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen und im Bedarfsfall zeitsparend verschiedene Kontaktformulare auszufüllen. Einen persönlichen Eindruck von Rechtsanwalt Sven Reissenberger erhalten sie direkt auf seiner Homepage www.reissenberger.com und bspw. auch unter seinem Lebenslauf, http://www.reissenberger.com/kanzlei/kanz_zur_meiner_person.htm. Unter http://www.reissenberger.com/index.php finden Sie unter „Aktuelle Rechtsprechung“ neuere Entscheidungen aus der letzten Zeit. Unter Service, http://www.reissenberger.com/service/service.htm, können Sie direkt Vollmachtsformulare ausdrucken und direkt ein Mandant erteilen sowie sich Kenntnis von von Rechtsanwalt Sven Reissenberger selbst erwirkte Entscheidungen machen, die ständig weiter ausgebaut und veröffentlicht werden.


Im Verkehrsrecht betreibt Rechtsanwalt Sven Reissenberger die Unfallregulierung sowie das Ordnungswidrigkeitsverfahren. Es werden gegen die gegnerische Versicherung die einzelnen Schadenspositionen, wie z. B. Reparaturschaden, Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert, Nutzungsausfall, Schadenspauschale, Gutacherkosten, Sachverständigengebühren, … ), eingefordert und ggfs. gerichtlich durchgesetzt.
Im Familienrecht sind fast immer das Scheitern der Ehe und damit einhergehend die Scheidung sowie die mit der Scheidung und Trennung verbundenen Verfahren zu regeln, wenn sich die Ehegatten nicht einigen können. Insbesondere gehört hierzu das Einfordern sowie die Abwehr von Trennungsunterhaltsansprüchen und Kindesunterhaltsansprüchen. Weitere Verfahren sind das Zugewinnausgleichsverfahren, das Hausratsverfahren sowie die Fragen des Sorgerechtes und des Umgangsrechtes. Diese Verfahren werden ebenso wie die Verfahren nach dem Gewaltschutz sehr häufig mittels einer einstweiligen Anordnung eingeleitet.
Im Arbeitsrecht ist Ausgangspunkt nahezu jedes Falles eine bereits erfolgte oder aber drohende Kündigung. Hier bleiben dem Arbeitgeber nur 3 Wochen Zeit, um sich gegen die Kündigung mittels einer Kündigungsschutzklage zu wehren, um entweder im Betrieb verbleiben oder aber eine hohe Abfindung zu erstreiten.
Im Vertragsrecht werden Verträge sowie AGB aller Art entworfen und geprüft, insbesondere dann, wenn es darum geht, die vertraglichen Verpflichtungen vorzeitig zu beenden oder Knebelungen zu beseitigen sowie einen Vertrag möglichst sicher zu gestalten.
Im Mietrecht liegen die Hauptfälle im Streit um den Mietzins sowie Mängel der Mietsache.
Im Versicherungsrecht geht es sehr häufig um die Durchsetzung der Versicherungsleistung gegen die Versicherung, die sich auf das Vorliegen von Versicherungsverstößen und Obliegenheitsverletzungen beruft.

2008-03-09 | 19:11 Uhr - Visits: 1202


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