Private Zahnzusatzversicherung
Die Zahnversicherung der gesetzlichen Krankenkasse bietet schon jetzt keine ausreichenden Leistungen mehr und trotzdem werden die Leistungen immer weiter gekürzt. Aus diesem Grund raten selbst Zahnärzte immer häufiger zum Abschluss privater Zahnzusatzversicherungen.
Wer sollte eine private Zahnzusatzversicherung abschließen?
Vorab kann niemand wissen, ob sich eine Zahnzusatzversicherung für ihn jemals rentieren wird. Personen, um deren Zahngesundheit es sehr schlecht steht, werden vielleicht nach Antragstellung abgelehnt bzw. müssen extrem hohe Beiträge zahlen. Wer besonders gute Zähne hat, der wird eventuell kaum von der Versicherung Gebrauch machen.
Bei drohendem Zahnverlust infolge einer Parodontitis oder aufgrund vieler wurzelbehandelter Zähne ist der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung durchaus ratsam. Aber auch eine Vielzahl gefüllter Zähne oder bereits vorhandene Kronen oder Brücken sprechen für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.
Vergleichen lohnt sich
Auch bei der Zahnzusatzversicherung kann sich ein Vergleich lohnen. Jedoch sollte neben den Versicherungsbeiträgen auch ein Vergleich der versicherten Leistungen erfolgen. Demnach ist die billigste Versicherung nicht gleich die beste Versicherung.
Was macht eine gute private Zahnzusatzversicherung aus?
Die Tarife der Zahnzusatzversicherungen sind sehr verschieden und erschweren dadurch einen direkten Vergleich. Jedoch gibt es einige Kriterien, die eine gute Zusatzversicherung auf jeden Fall erfüllen sollte. Dazu gehört, dass die Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlungen zu mindestens zu 50% erstattet werden sollten. Im Hinblick auf weitere Kürzungen der Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen sollten auch Zahnarztleistungen erstattet werden, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet. Auch sollte ein Blick auf die Wartezeit und die anschließende Leistungsgewährung geworfen werden. So leisten einige Versicherungen nach der Wartezeit bereits sehr gut oder sogar unbegrenzt. Kosten für Prophylaxe und Zahnreinigung werden von einigen wenigen Versicherungstarifen ebenfalls erfasst, denn diese Vorsorge ist gerade bei der Vermeidung langfristiger Zahnschäden wichtig. Wird eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen, darf die Erstattung der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen keinesfalls fehlen.
Was muss noch beachtet werden?
Bei der Antragstellung sollten alle Angaben der Wahrheit entsprechen und keine Vorerkrankungen der Zähne verschwiegen werden. Das Versicherungsunternehmen kann im Leistungsfall die Angaben zu den bereits bestandenen Vorerkrankungen überprüfen. Wenn der Zahnarzt bereits vor Antragstellung auf eine Zahnzusatzversicherung die Behandlungsbedürftigkeit der Zähne in der Krankenakte dokumentiert haben, leistet die Zusatzversicherung nicht mehr.
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Verantwortlich für diesen Beitrag: Peter Brüller
