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Carmen Sharif

Pflegestufen und worin sie sich unterscheiden

Die Definition von Pflegebedürftigkeit
Nach dem Paragrafen 14 Sozialgesetzbuch XI gelten die Personen als Pflegebedürftig, welche durch seelische, körperliche oder geistige Krankheiten normale regelmäßige Tätigkeiten, die im täglichen Leben normal sind, auf Dauer bzw. für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr selber ausführen können und erhebliche bzw. im höheren Maße Unterstützung benötigen.


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Je nach dem Bedarf an Hilfe wird der Mensch eine der drei Pflegestufen eingeteilt. Dafür sollte man aber wissen, dass unterschieden wird zwischen dem Zeitaufwand bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundpflege unterschieden. Grundpflege wird bei der Pflegekasse als Hilfe bzw. Unterstützung in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität definiert. Hilfe kann auch bedeuten, dass die Person unter Beaufsichtigung bzw. Anleitung mit dem Ziel die Tätigkeiten wieder selbst ausführen zu können.
Die Voraussetzungen für eine Pflegestufe sind erst dann erfüllt, wenn für die komplette Unterstützung im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, jeweils ein bestimmter Mindestaufwand an Zeit benötigt wird.

Pflegestufe I
In diese Pflegestufe wird man eingeteilt, wenn man mindestens neunzig Minuten pro Tag Hilfe benötigt. Dabei müssen mindestens fünfundvierzig Minuten auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe II
Ist die schwere Pflegebedürftigkeit. Das heißt, es ist ein durchschnittlich gesehener Hilfebedarf von mehr als 180 Minuten täglich notwendig. Wobei der größte Teil der Zeit auf die Grundpflege anfallen muss.

Pflegestufe III
Die Pflegestufe III bedeutet schwerste Pflegebedürftigkeit. Das heißt ein mindestens dreihundertminütiger Hilfebedarf täglich ist Voraussetzung, um in diese Stufe eingeteilt zu werden. Die Grundpflege muss mindestens zwei Drittel der vorgegebenen Zeit einnehmen.
Gerade im Bereich der Seniorenbetreuung kann der Pflegeaufwand bei Weitem das Maß der Pflegestufe III überschreiten. Hierbei kann die Pflegekasse zusätzliche Pflegeleistungen und vollstationäre Pflegeleistungen gewähren, um besondere Härte zu vermeiden.



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Verantwortlich für diesen Beitrag: Carmen Sharif