Namensänderung – dieses Recht steht grundsätzlich jedem zu
Namensänderungen kennen wir normalerweise von prominenten Persönlichkeiten, wozu insbesondere Künstler, aber auch so mancher Politiker zählen dürften. Im Prinzip muss man jedoch keinesfalls zu diesen Zielgruppen gehören, um seinen Namen ändern zu können und ebenso wenig bedarf es hierzu einer Eheschließung. Denn nach dem aktuellen Namensänderung Gesetz hat grundsätzlich jeder Bürger einen Anspruch darauf. Der Grund, weshalb sich Menschen dazu entschließen, den Familiennamen oder zumindest den Vornamen ändern zu wollen, kann indes verschiedene Gründe haben. Ob diese nun rein persönlicher Natur sind oder sich gezielt auf die Karriereförderung beziehen sei dahingestellt.
Für den jeweiligen Interessenten ist es vor allem wichtig, sich ausreichend zu informieren, wenn man eine Namensänderung beantragen will. Hierbei kann sich ein entsprechender Ratgeber, der quasi eine Checkliste Namensänderung beinhaltet sehr hilfreich sein. Denn obwohl das Recht auf einen Namenswechsel prinzipiell jedem zusteht, muss auch die richtige Begründung her, damit der Antrag auf Namensänderung auch eine reelle Chance hat. Und manchmal bedarf es einiger Umwege, damit der Wunsch nach einer Namensänderung auch in Erfüllung geht – notfalls kann nämlich das bestehende Recht eines anderen EU-Staates in Anspruch genommen werden.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Carola Schmitz
