Kosten beim Erwerb einer Immobilie
Wer den Erwerb einer Immobilie plant kommt nicht umhin, sich Gedanken um die Kosten für die Finanzierung zu machen. Und dass die Baufinanzierungszinsen neben dem Kaufpreis nicht der einzige Kostenpunkt sind, wird spätestens dann klar, wenn die ersten Rechnungen nach Vertragsabschluss beim Käufer eintreffen. Denn ein Immobilienkauf kann nicht ohne einen Notar erfolgen. Dieser beurkundet den Kaufvertrag und bekommt für diese Beurkundung eine Gebühr, die sich am Kaufpreis orientiert. Wird im Kaufvertrag eine Eigentumsvormerkung einbezogen, kostet diese ebenfalls eine Notargebühr. Da Immobilien in aller Regel durch Banken finanziert werden und diese ihr Geld durch eine Grundschuld als Sicherheit im Grundbuch eintragen lassen, wird auch hier der Notar tätig. Er beurkundet die Grundschuldbestellung, für die er wiederum eine Gebühr erhält.
Alle Urkunden werden dann vom Notar an das Grundbuchamt weitergeleitet. Dort werden sie bearbeitet und im Grundbuch eingetragen. Für jeden Eintrag muss eine Gerichtsgebühr entrichtet werden, die der Käufer zu tragen hat, wenn sie mit dem Kauf zusammenhängt. Wird eine Grundschuld auf Antrag des Verkäufers im Grundbuch gelöst, muss dieser die Gebühr entrichten. Die Grunderwerbsteuer, lange Streitgegenstand bei den höchsten Gerichten, ist fester Bestandteil eines Immobilienkaufs. Sie muss grundsätzlich vom Käufer gezahlt werden und richtet sich nach dem Kaufpreis. Ist beim Immobiliengeschäft ein Makler involviert, erhält dieser ebenfalls eine Courtage, die der Käufer zu bezahlen hat.
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Verantwortlich für diesen Beitrag: Mario Wolff
