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Nicola Lavacca


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KFZ Versicherung kombiniert mit Insassen Unfallversicherung

Insbesondere durch die KFZ Haftpflichtversicherung sind auch die Schäden versichert, die an fremden Fahrzeugen entstehen. Was aber ist, wenn es nun zu Personenschäden kommt. Auch hier springt die kFZ Versicherung, bzw. die KFZ Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben) ein. Personenschäden sind von der gesetzlichen Mindestdeckungssumme mit 7,5 Millionen Euro gedeckt. Zusätzlich noch abschließen kann jeder Fahrzeughalter auch eine Insassen Unfallversicherung. Viele Experten halten diese Versicherung zwar für überflüssig, aber dennoch haben sie viele Fahrzeughalter abgeschlossen, bzw. denken über einen Abschluss nach. Denn schließlich möchten sie im Fall der Fälle nicht dastehen müssen und gegebenenfalls die Schäden, die Personen durch ihre Schuld bei einem Unfall geschehen sind, selbst tragen zu müssen, und dafür eventuell ihr Leben lang daran zu bezahlen.

Sehr interessant ist die Insassen Unfallversicherung insbesondere für Eltern, die oft mit ihren eigenen Autos nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch fremde Kinder transportieren und zu Vereinen oder zu anderen Veranstaltungen fahren. Geht es allerdings um die eigene Familie, so reicht es im Allgemeinen anstatt einer insassen Unfallversicherung ergänzend zu einer KFZ Versicherung, bzw. allgemein eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese kommt dann nicht nur für Personenschäden auf, die in Folge eines Unfalls entstehen können.


Sowohl bei der privaten Unfallversicherung, der Insassen Unfallversicherung und auch der KFZ Versicherung können verschiedene Tarife vereinbart werden. Bei der Insassenunfallversicherung kann sich der Fahrzeughalter zum Beispiel nach einem Pauschalsystem, aber auch nach einem Platzsystem versichern. Beim Pauschalsystem sind sämtliche Plätze eines Fahrzeugs versichert, beim Platzsystem hingegen nur bestimmte Plätze.
Darüber hinaus sind noch weitere Zusatzleistungen wie Krankentagegeld und auch Krankenhaustagegeld versicherbar. Sparen kann der Fahrzeughalter natürlich auch beim Abschluss der KFZ Versicherung.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Nicola Lavacca