Immobilie finanzieren als Selbstständiger
Während man im Allgemeinen hört, dass es immer noch günstig und einfach ist, an billige Baugelder zu kommen, ist es nicht wirklich einfach eine Baufinanzierung für Selbstständige und Gewerbetreibende zu erlangen.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die meisten Kreditbanken die Selbständigen in Gruppen einteilen. Da ist zum einen die Gruppe der Ärzte und Rechtsanwälte und zum anderen die der selbständig Gewerbetreibenden. M. a. W. bedeutet dies, dass Banken echte ""Freiberufler"" als Privatkunden behandeln, denen alle Wege zu Finanzierungsmodellen offenstehen und für die Privatbanken ein interessantes Terrain sind. Anders dagegen der Gewerbetreibende, für den nur eine eingeschränkte Zahl von Banken bereit ist, Baufinanzierung für Selbstständige zu übernehmen. Dabei ist es noch einmal unterschiedlich, was die Person finanzieren möchte. Während es augenblicklich kein Problem ist, eine private Immobilie, ja selbst Wohn- und Geschäftshäuser zu kaufen, zu finanzieren oder zu beleihen, sieht es anders aus bei Mehrfamilienhäusern mit angrenzender Halle oder überhaupt nur Hallen, die dem Unternehmen des Gewerbetreibenden dienen sollen.
Entscheidend für eine Baufinanzierung für Selbstständige durch die Bank sind letztlich folgende Fakten: Der Kunde muss mindestens bereits 3 Jahre in dem Metier tätig sein, wäre dies nicht der Fall, könnte u.U. das Einkommen des Ehepartners, sofern vorhanden und einer anderen Tätigkeit zuordenbar, eine Rolle spielen.
Einkommensnachweise werden in der Weise geprüft, dass die Bank bei einem Einzelunternehmer vom Gewinn vor Steuern ausgeht. Davon zieht die Bank einen Betrag zwischen 10% und 30 % für Altersvorsorge etc. ab. Der so verbleibende Rest gilt als Nettoeinkommen. Die Banken gehen bei ihren Berechnungen von dem Durchschnittsgewinn von 3 Jahren aus und setzen eine Konstanz bzw. eine Zuwachs voraus. Einen Geschäftsverlust beinhalten ihre Überlegungen nicht.
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Zusätzlich schließen Banken bestimmt Branchen grundsätzlich aus ihren Überlegungen zur Baufinanzierung für Selbstständige aus. Dies sind Selbständigkeiten in folgenden Gewerben, für die es augenblicklich kaum Finanzierungen gibt: Gastronomie und Hotelgewerbe, Freizeitbranche (Fitness-und Sonnenstudios, Spielhallen, Bowlingcenter usw.), Kurierdienste- und Taxigewerbe, KfZ-Handel/KfZ-Gewerbe und Baugewerbe.
Während viele Häuslebauer bei einer Baufinanzierung von einer Vollfinanzierung Gebrauch machen können, geht diese Vollfinanzierung als Baufinanzierung für Selbstständige nicht. Als Freiberufler gelten solche Bestimmungen auch. Zumindest ein Minimum an Eigenkapital muss z.B. für die Erwerbsnebenkosten vorhanden sein und einsatzbereit sein.
Wenn Sie also Interesse daran haben eine Baufinanzierung für Selbstständige zu bekommen, sollten Sie ein Reihe von Unterlagen greifbar haben: Gewinnermittlung und Bilanzen der letzten 3 Jahre und die aktuelle BWA sowie die beiden letzen aktuellen Steuerbescheide. Diese Unterlagen werden auch bei jedem normalen Kredit für Selbständige benötigt. Gewinnermittlung und Bilanzen müssen von einem Steuerberater oder Wirtschaftprüfer abgesegnet sein, die BWA muss vom Steuerberater vernünftig und ordentlich formuliert sein. Wenn Ihre Unterlagen korrekt sind, können Sie, vorausgesetzt alle weiteren Bedingungen (z.B. Eigenkapital) sind erfüllt, davon ausgehen, dass der Kreditgewährungsrahmen bei 100% liegt. Je nach Laufzeit können Sie von einem effektiven Jahreszins zwischen 3,1% und 4,29% ausgehen. Im Zweifel würde die Bank die Kreditgewährung widerrufen.
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Verantwortlich für diesen Beitrag: Mike Kurowski
