Gesetzliche Bestimmungen für Rettungszeichen
In erster Linie versteht man unter einem Rettungszeichen ein Sicherheitszeichen, mit dem auf einen Rettungsweg oder auch auf einen Notausgang hingewiesen wird. Des Weiteren können Rettungszeichen den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung aufzeigen oder aber diese Einrichtung, die eventuell in einem Raum untergebracht ist, kennzeichnen. Sämtliche Rettungszeichen, die es in Deutschland gibt, entsprechenden der BGV A8, DIN 4844-2 und richten sich nach der Norm DIN 67510. Bei den gesetzlichen Grundlagen, die die Rettungszeichen zwingend befolgen müssen, handelt es sich um die deutschen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen am Arbeitsplatz. Durch die geltende Norm wird die Farbe der rettungszeichen, die Form und die Bedeutung der Rettungszeichen detailliert festgelegt. So handelt es sich immer um ein rechteckiges Schild, mit einem grünen Hintergrund und einem weißen Rand. Dabei ist sogar die Farbe genormt, denn es handelt sich hierbei immer um die Farbe RAL 6032 signalgrün und RAL 9003 signalweiß, für den Rand und das Piktogramm. Damit es nicht zu Verständnisproblemen kommen kann, besteht ein Rettungszeichen nur aus einem Piktogramm und niemals aus einem Schriftzug. So ist es auch Ausländern möglich, im Notfall die Rettungszeichen richtig deuten zu können. In ihrer Gesamtheit ergeben Rettungszeichen immer eine sinnvolle Fluchtwegbeschilderung und leiten im Notfall zielgerichtete in den sicheren Bereich oder zu anderen rettenden Maßnahmen.
Ihren Einsatz finden sie vor allem in Unternehmen und auch in vielen öffentlichen Gebäuden müssen sie zwingend angebracht werden. In Unternehmen wird man durch Rettungszeichen den Unfallverhütungsvorschriften gerecht, ebenso in öffentlichen Gebäuden. Gerade in letzterem ist die sinnvolle und ausreichenden Anbringung von Rettungszeichen wichtig, da hier sehr viel Publikumsverkehr herrscht. Zu beachten ist immer die gute Lesbarkeit.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Nicola Lavacca
