Examen nicht bestanden - was nun?
Die Prüfungen sind geschrieben, den Stress der Klausuren hat man hinter sich gelassen und dann kommt das Ergebnis…..nicht bestanden. Für viele Jura-Studenten stellt sich die Frage, was tun beim Nichtbestehen?
Die erste Möglichkeit, die man in Betracht ziehen sollte, ist natürlich das Wiederholen. Hat man noch einen Versuch übrig oder sind durch den Freischuss gar noch zwei Versuche möglich, besteht natürlich die Chance bei einem weiteren Versuch die Prüfung zu bestehen.
Hat man jedoch die Wahl zu wiederholen nicht oder möchte sie nicht nutzen, bietet sich ein Umschwenken auf beispielsweise das Fachhochschulstudium Wirtschaftsrecht an. Dabei verbleibt man im Themenbereich Recht, muss allerdings nicht noch einmal die schweren Prüfungen des juristischen Staatsexamens durchlaufen.
Wer jedoch unbedingt am Traum des Juristen mit erstem und zweitem Staatsexamen festhalten möchte, dem bietet sich nach nichtbestandener Prüfung auch noch eine dritte Möglichkeit: die Prüfungsanfechtung. Dabei legt man Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung ein und fordert die Überprüfung eben jener Bewertung. Im Zuge dessen ist die Formulierung einer Widerspruchsbegründung notwendig. Erst wenn die Benotung innerhalb des Überdenkungsverfahrens tatsächlich als mangelhaft bewertet wird, kommt es zum Widerspruchsverfahren und zu einer Neubewertung der Prüfungsleistung. Bei einer Prüfungsanfechtung sollte man darauf achten, dass je nach Bundesland unterschiedliche Fristen und Verfahrensweisen festgelegt sein können. Daher lohnt es sich meist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anfechtung erfolgreich verläuft, wird unterschiedlich bewertet. Auf jeden Fall sollte man sich gut überlegen, ob man seine Zeit und auch das Geld in diesen Prozess investieren möchte oder ob sich nicht auch andere Möglichkeiten bieten.
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Verantwortlich für diesen Beitrag: Kai Bantel
