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Julia Weise-Holtgräwe


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Energieausweis – der Bedarfsausweis

Seit Januar ist der Energieausweis für jedes Gebäude Pflicht, welches verkauft oder vermietet werden soll. Nur Häuser, die ausschließlich vom Eigentümer selbst bewohnt werden, sind davon ausgenommen. Eine Art des Energieausweises ist der Bedarfsausweis. Dieser ist eigentlich seit Anfang 2009 alle Häuser Pflicht, es sei denn das Haus wurde nach 1978 errichtet oder verfügt über mindestens fünf Wohneinheiten. In diesem Bedarfsausweis ist der energetische Zustand des Hauses festgehalten. Dafür werden die technischen Daten ermittelt. Dazu zählen der Zustand der Fenster, Dämmung und Heizanlage. Dieses Gutachten ermittelt den theoretischen Energiebedarf, der für die Warmwasseraufbereitung und Heizungsanlage benötigt wird.

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Der Sinn dieses Bedarfausweises liegt darin, dem Vermieter Hinweise auf nötige Maßnahmen zur Modernisierung zu liefern. Aber auch Mieter oder potentielle Käufer haben so die Möglichkeit, sich über den energetischen Zustand zu informieren. Bei einer Vermietung oder bei einem Verkauf ist der Eigentümer verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Ausgestellt wird der Energieausweis von einem Sachverständigen. Mittlerweile kann man sich den Energieausweis auch schon aus dem Internet downloaden. Dies verführt, da hier die Kosten weit unter dem liegen, welche ein Sachverständiger für Begehung berechnet. Man sollte man hier nicht am falschen Ende sparen, denn ein ungültiger oder fehlerhafter Energieausweis kann einem ein Bußgeld bis 15.000 Euro einbringen. Jedoch nur im Fall, sollte die Immobilie vermietet oder verkauft werden.
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Verantwortlich für diesen Beitrag: Julia Weise-Holtgräwe