Die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicher
Die Gesetzliche Krankenversicherung wurde im damaligen Deutschen Reich auf Beschluss von Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1883 eingeführt, eine Initiative, die im Wesentlichen auf den Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck zurückgeht. Die Absicht dieser Sozialgesetzgebung war, wenigstens die gravierendsten Folgen der raschen Industrialisierung Deutschlands am Ende des 19. Jahrhunderts zu mildern und den sozialen Frieden im Land zu gewährleisten. Seit dieser Zeit sind Arbeitnehmer gegen die Folgen von Krankheiten und Unfällen sowie die Behandlungskosten und den entstehenden Lohnausfall versichert.
Es gibt beträchtliche Unterschiede zwischen der Privaten und der Gesetzlichen Krankenversicherung. Letztere ist eine sich selbstverwaltende öffentliche Körperschaft, die Antragssteller, welche die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, annehmen muss. Heute sind etwa 90 % der Arbeitnehmer in der GKV versichert. Bestimmte Gruppen von Menschen, wie Selbstständige, Freiberufler und Beamte, aber auch Arbeitnehmer, deren jährlicher Verdienst einen bestimmten Betrag überschreitet und in absehbarer Zeit auch mindestens auf dieser Höhe bleiben wird, können sich auf Wunsch privat versichern. Diese Jahresarbeitsentgeltsgrenze (JAEG) orientiert sich an der dynamischen Entwicklung der Löhne und Gehälter und wurde für das abgelaufene Kalenderjahr 2009 auf 48.600 Euro festgelegt. Während bei der Gesetzlichen Krankenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit weiterversichert wird, erlischt dieser Versicherungsanspruch bei Mitgliedern, die eine Private Krankenversicherung haben. Diese müssen in den meisten Fällen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Bestimmte Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer über 55 Jahre.
Ein anderer Unterschied ist die Form der Zahlung. Während bei der Gesetzlichen Krankenkasse einkommensorientierte Beiträge erhoben werden, verlangen die privaten Krankenversicherer vom Einkommen unabhängige Versicherungsprämien, deren Höhe sich nach Eintrittsalter, Berufsgruppe, Geschlecht und dem allgemeinen Gesundheitszustand sowie eventuell vorhandenen Vorerkrankungen wie Diabetes oder Osteoporose richtet. Außerdem wird der Betrag der Versicherungsprämie auch nach dem Umfang der gewählten Versicherungsleistungen festgelegt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind bei der PKV Familienmitglieder nicht kostenlos mitversichert, sondern für jedes Familienmitglied einschließlich Kinder müssen separate Prämien gezahlt werden. Dafür entfällt andererseits für Privatversicherte die Praxisgebühr. Es liegt im eigenen Ermessen der betreffenden Personengruppen zu entscheiden, ob sie wechseln wollen oder nicht.
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