Das Kindergeld 2012
1935 wurde einmalig eine sogenannte Kinderbeihilfe ausgezahlt, 1936 folgte die monatliche Auszahlung der Kinderbeihilfe, die man heute unter dem Namen Kindergeld kennt. Im Jahr 2012 haben grundsätzlich die Eltern (auch Pflege- oder Adoptiveltern) und Großeltern eines jeden Kindes Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch gilt von Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Dies ist nur der Fall, wenn das Kind dauerhaft bei den Eltern oder Großeltern wohnt und sich der Hauptwohnsitz in Deutschland befindet. Wenn man seinen Wohnsitz in einem EU oder EWR Staat hat, kann man deutsches Kindergeld nur beziehen wenn man uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes aus Deutschland.
In bestimmten Fällen gilt der Anspruch auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Ist das Kind zum Beispiel arbeitslos besteht ein Anspruch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Darüber hinaus ist es möglich Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu beziehen, wenn das Kind einer Ausbildung oder einem Studium nachgeht. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 184€, für das dritte Kind bekommt man 190€ und für jedes weitere Kind 215€ ausbezahlt.
Der Antrag auf Kindergeld ist immer schriftlich und bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. Wichtig ist auch, dass man den Antrag auf dem dafür vorgesehen Vordruck einreicht. Eine wichtige Neuregelung ist der Wegfall vom Freibetrag beim Kindergeld 2012. In den Jahren zuvor galt ein Freibetrag von jährlich 8004€ der auf das Einkommen des Kindes gewährt wurde. Seit dem Wegfall dieses Freibetrages ist das Kindergeld einkommensunabhängig.
Genauere Informationen stellt die Internetseite kindergeld2012.org zur Verfügung.
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Verantwortlich für diesen Beitrag: Silko Vogt
