Beim Wechsel der Kfz-Versicherung Termin beachten
Auch zum Ende dieses Jahres werden wieder unzählige Autofahrer und -halter ihre Kfz-Versicherung wechseln. Beim Auffinden des günstigsten Angebotes hilft ein Kfz-Versicherungsvergleich, wie er etwa auf den Seiten des Fachportals kostenloser-versicherungsvergleich.com zu finden ist.
Auf jeden Fall sollten wechselwillige Versicherungskunden die regulären Kündigungsfristen beachten. Auch dieses Jahr gilt: das Kündigungsschreiben muss der bisherigen Versicherung bis spätestens 30. November 2009 vorliegen, denn Ende des Versicherungsjahres ist bei Kfz-Versicherungen immer das Kalenderjahr, auch wenn der Versicherungsbeginn auf einem anderen Datum liegt. Daraus und aus der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist von einem Monat ergibt sich der 30. November als spätester Kündigungszeitpunkt.
Neben der Haftpflicht als Basisversicherung sowie der Teil- und/oder Vollkasko als zusätzliche Optionen ist aufgrund der immer häufiger auftretenden rechtlichen Streitigkeiten bei Belangen im Straßenverkehr sowie rund ums Auto der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung zu empfehlen. Dies aber nur am Rande.
Wer anfängt, zum Beispiel mit dem oben verlinkten Tarifrechner die Angebote der einzelnen Versicherungen miteinander zu vergleichen, sollte unbedingt alle Faktoren beachten, denn nicht selten gibt es Prämiennachlässe etwa für Garagenparker, Alleinfahrer, Wenigfahrer oder Frauen um stellvertretend nur einige Faktoren zu nennen, welche die Versicherungsprämie positiv oder eben auch negativ (z.B. Vielfahrer, Freiparker, junge Fahrer) beeinflussen können.
Vergleichen lohnt sich also auch hier, denn sparen lässt sich dank der jedes Jahr neu auf den Markt kommenden Tarife fast immer.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Daniel Franke
